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AGB

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie damit verbundene Rechtsgeschäfte.

 

Die Beziehungen zu unseren Kunden, auch vorvertragliche, insbesondere Vertragsbeziehungen, unterliegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Von unseren Bedingungen abweichende sind für uns nicht verbindlich, sie werden es auch nicht durch mehrfache Übersendung, durch Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben, durch ständige Geschäftsbeziehungen, durch Handelsbrauch, Branchenüblichkeit.

 

Unsere Geschäftsbedingungen sind spätestens mit Zustandekommen des Auftrages anerkannt. Sie gelten auch rückwirkend für vorvertragliche Beziehungen, wie insbesondere Besprechungen, Ratschläge, Hinweise, Vertragsverhandlungen.

 

Nur schriftliche Angebote binden uns. Verträge kommen zustande, wenn wir die Ausführung schriftlich zusagen, spätestens mit Beginn der Ausführung. Alle Angebote, Prospekte und Preislisten etc. sind freibleibend. Etwaige Abweichungen, Ergänzungen, Nebenabreden, Zusicherung von Eigenschaften, Beratungen und Erklärungen unserer Mitarbeiter und / oder Erfüllungsgehilfen binden uns nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung. Für den Umfang der Lieferung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich.

 

Alle Angebote und Preise sind netto in EURO ab Lager gestellt und umfassen den reinen Warenwert. Frühere Preise verlieren mit Übersendung eines neuen Angebotes ihre Gültigkeit. In unseren Preisen sind Nebenkosten wie Mehrwertsteuer, Fracht, Verpackung, Porto, Versicherungen grundsätzlich nicht enthalten, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart. Alle Aufträge werden nur aufgrund der zur Zeit gültigen Preise zuzüglich der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer angenommen.

 

Die Erfüllung eines Auftrages darf durch Teillieferungen erfolgen. Aufträge auf Artikel, die noch nicht verfügbar sind, werden unter der Voraussetzung einer Durchschnittsernte marktfähiger Ware und des guten Einganges angenommen. Bei geringerem Aufkommen wird zu verhältnismäßiger Minderung berechtigt, der Käufer zur Abnahme der Minderlieferung verpflichtet.

 

Ist Zirka Lieferung vereinbart, darf bis zu 10 v.H. der vereinbarten Menge mehr oder weniger geliefert werden, ohne dass sich der Rechnungsbetrag ändert.

 

Die Vorschrift des § 447 Absatz 1 BGB bleibt unberührt (Versendungsverkauf).Angegebene und vereinbarte Liefertermine sind nur als annähernd zu betrachten. Höhere Gewalt und von uns nicht zu vertretende Leistungsstörungen befreien uns von der Einhaltung des gewünschten Liefertermins und berechtigen den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

 

Zahlungs- und Erfüllungsort, einschließlich des Gerichtsstandes - auch für Wechsel- und Scheckproteste - ist für beide Vertragspartner Klein Wanzleben. Ausschließlich das deutsche Recht findet Anwendung. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Auftraggeber an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.

 

Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Ein Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Der Auftraggeber (der nicht Verbraucher ist) kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basissatz nach § 247 BGB berechnet. Ist ein Auftraggeber unbekannt, können wir eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

 

Eine Gewährleistung für befriedigendes Blühen oder Anwachsen wird nicht übernommen. Alle Kulturinformationen werden nach bestem Wissen und Gewissen, aber unverbindlich und ohne jegliche Haftung gegeben.Der Käufer hat die von uns gelieferte Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Tagen nach Lieferung, zu prüfen und hierbei offensichtliche Mängel unverzüglich uns gegenüber zu rügen.

 

Bei Mängeln, für die wir haften, leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schadenersatzansprüche des Kunden sind im übrigen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf grober fahrlässiger Vertragsverletzung unsererseits.

 

Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Begleichung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, bis zur Einlösung sämtlicher uns in Zahlung gegebener Schecks und Wechsel, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist.

 

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Wir wählen die Versendungsart, sofern der Käufer keine besondere Anweisung erteilt hat.

 

Höhere Gewalt, z.B. Frost, Sturm, Unfall- und Überschwemmungsschäden oder andere ungewöhnliche Witterungsereignisse sowie Ausfälle oder besondere Misserfolge bei der Anzucht von Jungpflanzen im In-vitro-Labor oder Gewächshaus entbinden uns von unserer Lieferpflicht. In solchen ungewöhnlichen Fällen, die eine Lieferung unmöglich machen, kann der Käufer keinerlei Schadenersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung stellen.

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. 

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